Invasive Arten__Öffentlichkeit wird angehört

Noch bis 20. November 2017 läuft die Anhörungsfrist zu Managementmaßnahmen im Umgang mit invasiven Arten.

Die von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Managementmaßnahmen zum Umgang mit invasiven Arten werden der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgestellt. Die Frist läuft am 20. November 2017 ab.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Eine erste Liste von 37 unionsweit relevanten, invasiven Arten wurde in der sogenannten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1141 veröffentlicht. Die Einschleppung dieser Arten soll gestoppt werden, ein Frühwarn- und Überwachungssystem soll entwickelt werden.

Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten der ersten EU-Liste sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.

Voraussetzung dafür ist ein bundesweit abgestimmtes, möglichst einheitliches Vorgehen. Die von den Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Managementmaßnahmen werden mit dem Anhörungsportal – wie von der EU-Verordnung vorgesehen – der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgestellt. Für jede der in Deutschland verbreiteten invasiven Arten der ersten EU-Liste finden Teilnehmer die Textentwürfe der sogenannten Maßnahmenblätter auf dieser Seite. Dort können auch Stellungnahmen eingeben werden. Eine Stellungnahme ist bis zum Ende der Anhörungsfrist am 20. November 2017 möglich.