Klage erfolgreich__Positivliste in Belgien gekippt

Foto: Dimitris Vetsikas/Pixabay

In Belgien ist die Positivliste im Tierschutzgesetz gekippt worden. Der Staatsrat erklärte kürzlich den Erlass aus dem Jahr 2020 für nichtig.

Die Sinnhaftigkeit einer Positivliste für Heimtiere wird seitens des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) vehement verneint. Dass eine deutsche oder europäische Positivliste zudem rechtlich unzulässig wäre, ist das Ergebnis des seitens des Verbandes beauftragten Rechtsgutachtens von Professor Tade M. Spranger.

Nun hat sich der belgische Staatsrat mit der Zulässigkeit der im wallonischen Tierschutzgesetz verankerten Positivliste beschäftigt. Grund dafür war die im März 2021 eingereichte Klage des Unternehmens Mike´s Reptipark gegen die wallonische Regierung. Mit Urteil vom 16. Juli 2024 wurde der Klage stattgegeben – die eingeführte Positivliste ist unzulässig.

„Argumente nicht überzeugend“

Im Urteil heißt es übersetzt: „Der Erlass der wallonischen Regierung vom 10. Dezember 2020, der den Rahmen für die Vermarktung und den Besitz von Reptilien bildet, wird für nichtig erklärt.“ In der Begründung heißt es sinngemäß: „Die wallonische Regierung führt mehrere Argumente an, die nicht überzeugen können und stattdessen die Unangemessenheit des angefochtenen Rechtsakts und die Unfähigkeit, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel des Tierschutzes zu erreichen, belegen.“ Und weiter: „Durch die Begrenzung der Anzahl der Arten, die gehalten und gehandelt werden dürfen, birgt der angefochtene Rechtsakt die Gefahr, dass der illegale Besitz und die Vermarktung von Arten zunehmen.“

Das Urteil wurde bislang noch nicht veröffentlicht, liegt dem ZZF nach eigenen Angaben aber vor. Der Verband sieht sich durch das Urteil in seiner Position zur Positivliste gestärkt – zumal die Befürworter einer Positivliste die Regelung in Belgien als Beweis dafür benannt hatten, dass die Einführung einer Positivliste rechtlich machbar sei.