Koalitionsvertrag und Heimtierbranche__Das haben Union und SPD vor

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Sie haben sich geeinigt: Der 146-Seiten-starke Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD liegt nun offiziell vor. Darin finden sich auch viele Punkte, die die Heimtierbranche betreffen.

Bevor die Parteien eine neue Regierung bilden und an die politische Arbeit gehen, müssen die rund 358.000 SPD-Mitglieder dem Vertrag noch zustimmen. Das soll bis zum 29. April passieren. Die CDU stimmt am 28. April im Rahmen eines kleinen Parteitages darüber ab, bei der CSU entscheidet lediglich der Vorstand darüber.

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), Gordon Bonnet, hat sich die Koalitionsvereinbarung genauer angeschaut und die für die Branche relevanten Aussagen zusammengetragen.

Tiergesundheitsrecht soll neu gestaltet werden

So soll das Tiergesundheitsrecht harmonisiert und praxistauglich gestaltet werden. Die Strategie hierfür soll auf Basis vorhandener Datenbanken weiterentwickelt werden, soll heißen: empirisch fundiert. Außerdem steht in dem Papier, dass die Höchstsätze zur Entschädigung im Falle einer Tierseuche angepasst werden sollen.

„Wir prüfen die Videoüberwachung auf Schlachthöfen“, heißt es in dem Vertrag. „Wir werden den Tierschutz stärken und schaffen eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte.“

Der Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum soll verboten werden, davon ausgenommen sind Tierbörsen und Tiermärkte. Der anonyme Online-Handel mit Tieren soll künftig nicht mehr gestattet sein.

Zoos bleiben wichtig

Auch haben die vermeintlichen Koalitionäre den Zoos eine bedeutsame Rolle zugesprochen. „Zoologische Gärten sind wichtige Institutionen des Artenschutzes und der Bildung, deren Arbeit und Investitionen wir unterstützen.“ Zusätzliche Haltungsverbote in zoologischen Einrichtungen werden abgelehnt. Tierheime sollen bei Investitionen unterstützt werden.

Zur Wirtschaft im Allgemeinen gibt es viele zentrale Aussagen in dem Vertrag. Steuererhöhungen soll es nicht geben, der Solidaritätszuschlag aber bleiben. Der Satz zur Körperschaftssteuer soll ab 2028 auf 14 Prozent sinken, ein Jahr später auf 13 Prozent.

Bessere Möglichkeiten zur Abscheibung

Auf Ausrüstungsinvestitionen soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eine degressive Abschreibung von 30 Prozent gelten. Unternehmen können so jährlich einen höheren Prozentsatz ihrer Investitionskosten abschreiben und diese so schneller refinanzieren. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, die Energiepreise um fünf Cent je Kilowattstunde sinken.

Darüber hinaus soll das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft werden. Dies entspricht – wie der zza berichtete – der Forderung des ZZF, der in dem bisherigen deutschen Alleingang ein Hemmnis für die deutsche Industrie und den Handel sieht. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen nicht sanktioniert.

Arbeitnehmerseitig will die designierte neue Bundesregierung auch einiges ändern: Für kleinere und mittlere Einkommen soll die Einkommenssteuer ab 2028 sinken. Die Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Das gesetzliche Rentenalter soll nicht angehoben werden und ab 2026 peilen CDU/CSU und SPD einen Mindestlohn von 15 Euro an.