Lockdown__Wieder müssen Hundesalons schließen

In einigen Bundesländern dürfen Heimtierpfleger zurzeit nicht mehr arbeiten. Foto: WZF/Tobias Gehring

Der von der Bundesregierung ausgerufene harte Lockdown legt große Teile des gesellschaftlichen Lebens lahm. Während Zoofachgeschäfte überall weiter geöffnet bleiben dürfen, trifft es die Hundesalons in einigen Bundesländern wieder hart.

Seit dem heutigen Mittwoch gelten verschärfte Corona-Maßnahmen. Nach Rücksprache mit den Ministerpräsidenten hatte die Bundesregierung die Richtung vorgegeben. Wie der Lockdown im Detail aber gestaltet wird, wer weiterarbeiten darf und wer nicht, bleibt Ländersache. Das führt wie schon im Frühjahr dazu, dass für einzelne Branchen in den Ländern unterschiedliche Regeln gelten.

Durften die Heimtierpfleger anfangs der Woche noch darauf hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger aus dem ersten Lockdown gelernt hatten und die Groomer auch im Sinne des Tierschutzes weiter ihre Dienste anbieten dürfen, ist mittlerweile klar, dass sie zwar in den meisten Bundesländern weiterarbeiten dürfen, aber nicht in allen. Vorliegenden Informationen zufolge wurden in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, dem Saarland sowie in einzelnen Kreisen Sachsen-Anhalts für die Groomer Verbote ausgesprochen.

Zoofachgeschäfte hingegen dürfen nach Angaben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) in sämtlichen Bundesländern geöffnet bleiben und ihr übliches Sortiment anbieten. Auch Tiere und andere Randsortimente dürfen weiterhin verkauft werden, wenn Tierbedarf der Sortiments- und Umsatzschwerpunkt ist.

Um die Schließungen der Hundesalons abzuwenden, hatte der ZZF anfangs der Woche die Bundesländer angeschrieben.