Nach Mindener Groomer-Urteil__Hundesalon darf nun doch öffnen

Die Heimtierpflegerin aus Nordrhein-Westfalen darf weiterarbeiten. (Foto: WZF/Tobias Gehring)

Rolle rückwärts im Mindener Verwaltungsgericht: Nachdem einer Heimtierpflegerin in einem ersten Entscheid wegen der Corona-Pandemie die Öffnung ihres Geschäftes untersagt wurde, hat sich das Gericht zwei Tage später umentschieden. Die Frau darf weiterarbeiten.

(RA Rössel) Das Verwaltungsgericht Minden hat am Donnerstag, 2. April, seinen eigenen Beschluss zu Gunsten der antragstellenden Heimtierpflegerin abgeändert. Zur Begründung sagte das Gericht, dass sich für die Schließung zuständige Behörde so missverständlich geäußert habe, dass sowohl die Betreiberin des Hundesalons als auch das Gericht von einer Verbotsverfügung ausgingen.

Die Behörde hatte allerdings überhaupt keine Schließungsanordnung treffen wollen. Sie hatte nach ihren eigenen Ausführungen nur auf die Bestimmungen einer Verordnung hinweisen wollen, und das war offenbar gründlich missverstanden worden. Damit dürfe, so das Gericht, der Hundesalon geöffnet bleiben. (Az.: 7 L 272/20)