Neue Gebührenordnung in Kraft getreten__Tierärzte müssen im Notdienst eine Extra-Gebühr verlangen

Tierärzte können außerhalb ihrer Praxiszeiten nun höhere Sätze abrechnen. (Foto: skeeze/Pixabay)

Ab sofort gilt: Wird ein Tierarzt außerhalb seiner Praxiszeiten in einem Notfall konsultiert, muss der Tierhalter zusätzlich eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zahlen. Die eigentliche tierärztliche Leistung darf der Arzt nun auch höher berechnen.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ um die sogenannte Notdienstgebühr ergänzt. Diese Regelungen sind am heutigen Freitag, 14. Februar, in Kraft getreten. Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale Gebühr in Höhe von 50 Euro bei einem Tierarztbesuch berechnet werden.

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der zweifache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum vierfachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum dreifachen Satz.

Wann gelten die neuen Sätze?

In der GOT ist auch geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie volle 24 Stunden an einem gesetzlichen Feiertag. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19 oder 20 Uhr beziehungsweise eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, gilt das nicht als Notdienst.

Die Notdienstgebühr soll laut BTK dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei Notfällen zur Verfügung zu stehen. Denn den Angestellten einer Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge beziehungsweise Freizeitausgleich zu. Diese höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

Die BTK hat außerdem schon vor einiger Zeit den Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co." erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren. Denn immer wieder landeten Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die BTK hat zur Information für Tierhalter zudem ein Merkblatt erstellt, das die Änderung in der Gebührenordnung erklärt. Zum Merkblatt.