Prognose__Umsätze an Black Friday und Cyber Monday steigen stark

Grafik: HDE (www.einzelhandel.de/BlackFriday)

Immer mehr Kunden in Deutschland gehen an Black Friday und Cyber Monday gezielt auf Schnäppchenjagd. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatz von 3,1 Mrd. Euro an diesen beiden Tagen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 22 Prozent. Die Wortmarke „Black Friday“ darf übrigens auch in diesem Jahr (noch) nicht unerlaubt in der Werbung genutzt werden.

„Black Friday und Cyber Monday werden hierzulande immer bekannter und beliebter“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zahlen des HDE-Online-Monitors zeigen, dass nur noch 6 Prozent der Online-Shopper den Black Friday nicht kennen. Im vergangenen Jahr war der Cyber Monday etwa einem Viertel der Befragten unbekannt, 2019 ist es nur noch etwa ein Fünftel.

Die HDE-Zahlen zeigen darüber hinaus, dass nicht nur die Bekanntheit der Aktionstage steigt, sondern dass die Kunden bei den Sonderangeboten auch immer häufiger zugreifen. So haben 2018 bereits 30 Prozent der deutschen Onlineshopper stationär oder online reduzierte Produkte am Black Friday gekauft. Am Cyber Monday waren es 19 Prozent. Für 2019 plant ein Drittel der deutschen Onlineshopper den Black Friday und 23 Prozent den Cyber Monday für Einkäufe zu nutzen.

Wie groß die Bedeutung von Black Friday und Cyber Monday für die Weihnachtseinkäufe ist, machen weitere Ergebnisse der Umfrage deutlich: So investieren Onlineshopper, die die beiden Aktionstage für Weihnachtseinkäufe nutzen, dafür 2019 voraussichtlich etwa 54 Euro pro Person. Insgesamt liegen die Weihnachtsausgaben dieser Kunden an Black Friday und Cyber Monday damit bei knapp mehr als einer Milliarde Euro. „Das setzt einen wichtigen Umsatzimpuls im Weihnachtsgeschäft. Beide Aktionstage haben sich über die letzten Jahre fest im Einkaufskalender der Schnäppchenjäger etabliert. Immer mehr Online-Händler und stationäre Läden bieten deshalb gezielt Aktionsware an“, so Genth weiter.

Für die Umfrage befragte das IFH Köln im Auftrag des HDE knapp 1.000 Onlineshopper. In diesem Fall gelten Personen als Onlineshopper, wenn sie online einkaufen (mindestens selten) und zwischen 20 und 69 Jahre alt sind. Daten und Fakten unter www.einzelhandel.de/BlackFriday

Achtung: Markenschutz für „Black Friday“

Die Werbung mit der Bezeichnung „Black Friday“ kann auch 2019 teuer werden, denn der Begriff ist in Deutschland als Wortmarke immer noch markenrechtlich geschützt. Die Firma Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong hatte sich die Rechte auf die Wortmarke "Black Friday" im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen beim Deutschen Patent- und Markenamt gesichert. Die Black Friday GmbH hat einen Vertrag mit der Super Union Holdings Ltd. über die Nutzung und Unterlizenzierung der Bezeichnung abgeschlossen. Händler dürfen die Bezeichnung in der Werbung nur benutzen, wenn eine entsprechende Vereinbarung dazu mit der Black Friday GmbH abgeschlossen wurde. Wer den Begriff unerlaubt in der Werbung benutzt, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Zwar hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Markenschutz im Jahr 2018 aberkannt. Allerdings ist dieser Löschungsbeschluss bisher unwirksam, da Super Union Ltd. Rechtsmittel dagegen eingelegt hat. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts steht noch aus.

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