Schweizer Bundesrat__Maßnahmen zum besseren Schutz von Tieren

Wer in der Schweiz Heimtiergehege verkauft, muss künftig darüber informieren, welche Tierart darin gesetzeskonform gehalten werden kann.

Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Er will damit insbesondere den schonenden Umgang mit Tieren fördern. Einige Änderungen betreffen auch den Zoofachhandel. 

Betroffen sind vor allem die Tierschutzverordnung (TSchV), die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK). Die Änderungen treten am 1. März 2018 in Kraft.

Änderungen auf Börsen und Ausstellungen

Wer Veranstaltungen, etwa Ausstellungen oder Sportanlässe, organisiert, muss neu dafür sorgen, dass die Tiere von kompetenten Personen betreut werden. Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere liegt weiterhin in erster Linie bei deren Halterinnen oder Haltern. Die Veranstalterin ist jedoch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Teilnehmende ihren Pflichten gegenüber den mitgebrachten Tieren nicht nachkommen. Weiter dürfen Tiere nicht mehr ausgestellt werden, die zuchtbedingt mittlere oder schwere Belastungen zeigen. Tiere, die durch die Situation überfordert sind, müssen aus den Veranstaltungsräumen entfernt und anderweitig untergebracht werden.

Maßnahmen gegen illegalen Hundehandel - Bellstopp-Geräte künftig verboten

Anbieterinnen oder Anbieter von Hunden müssen künftig in Verkaufsinseraten zwingend ihre Adresse sowie die Herkunft der Hunde angeben. Durch diese Maßnahme wird der Verkauf von illegal importierten Hunden erschwert. Zudem wird mit der Präzisierung der Registrierungspflichten in der zentralen Hundedatenbank die Rückverfolgbarkeit von importierten Hunden verbessert und der Vollzug in diesem Bereich vereinfacht.

Neu sind bei Hunden sämtliche Bellstopp-Geräte verboten, die durch Lautäußerungen des Hundes automatisch – das heißt unabhängig vom Grund des Bellens – ausgelöst werden. Bisher waren Geräte, die ausschließlich Wasser oder Druckluft ausstoßen, von diesem Verbot ausgenommen.

Lebende Panzerkrebse, darunter auch der Hummer, dürfen nicht mehr auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Im Wasser lebende Arten müssen neu immer in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. Neu müssen Panzerkrebse betäubt werden bevor man sie tötet. Das in der Gastronomie übliche Eintauchen nicht betäubter Hummer in siedendes Wasser ist somit nicht länger zulässig.

Deklarationspflicht für Heimtiergehege

Beim gewerbsmäßigen Verkauf von Heimtiergehegen müssen Anbieterinnen und Anbieter neu schriftlich darüber informieren, welche Tierart im jeweiligen Käfig gesetzeskonform gehalten werden kann. Die Maßnahme zielt darauf ab, dass keine zu kleinen Käfige mehr verkauft werden. Ebenso sind Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abzugeben.

Tiere müssen fachgerecht getötet werden

Wenn die Behandlung kranker oder verletzter Tiere aussichtslos oder nur unter großen Schmerzen möglich ist, sollen sie zur Leidensbegrenzung getötet werden. Neu legt die Tierschutzverordnung fest, welche Kriterien eine fachgerechte und tierschutzkonforme Tötung erfüllen muss.

Mehrere Änderungen wurden aufgrund parlamentarischer Vorstöße beschlossen. Die Heimtierhaltung ist davon ebenso betroffen wie die Nutztierhaltung. Zur Erläuterung der neuen Vorschriften erarbeitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Serie tierartspezifischer Fachinformationen.