Thüringen__Einigung über Streichung der so genannten „Rasseliste“

Bullterrier und weitere Hunderassen sollen in Thürigen nicht mehr wie bisher als "unwiderlegbar gefährlich" eingestuft werden.

Nach der am 24. August im Innen- und Kommunalausschuss durchgeführten Anhörung zur Änderung des Thüringer Tiergefahrengesetzes, bei der die so genannte „Rasseliste“ von einer Vielzahl der Anzuhörenden im Hinblick auf die Gefahrenverhinderung kritisch eingeschätzt wurde, haben sich die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Änderung des durch das Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurfes geeinigt.

„Wir wollen noch einen Schritt weitergehen als vom Innenministerium mit der Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit der so genannten Listenhunde vorgeschlagen wurde. Wir folgen der fachlichen Empfehlung aller Sachverständigen, die so genannte „Rasseliste“ aus dem Gesetz zu streichen und die Gefährlichkeit eines Hundes an dessen Verhalten festzumachen“, so die Abgeordneten Sabine Berninger (DIE LINKE), Matthias Hey (SPD) und Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach der Sitzung des zuständigen Innenausschusses.

„Das Gesetzgebungsverfahren zum Umgang mit dem Tiergefahrengesetz verdeutlicht exemplarisch das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie und der Partizipation durch Anhörungsverfahren im Parlament. Wir bedanken uns bei den knapp 30 ExpertInnen und Institutionen, die vom Ausschuss um eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme gebeten wurden, und den BürgerInnen, die im Online-Forum des Thüringer Landtages ihre Positionen zum Tiergefahrengesetz einreichten, welche wiederum in den Entscheidungsprozess einflossen. Dass es auch innerhalb der CDU zu einem Umdenken bei der so genannten „Rasseliste“ kommt, ist begrüßenswert und unterstreicht zugleich, dass Politik und Gesellschaft sich nicht nur weiterentwickeln müssen, sondern auch bereit sind, diesen Weg zu gehen“, so die drei Abgeordneten.

Es besteht große Einigkeit darüber, dass es eine angemessene und verhältnismäßige Lösung zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren geben sollte, die auch tatsächlich und nicht nur scheinbar zum Schutz beitragen kann. Die konkreten Details eines Änderungsantrages zum Gesetzentwurf - ob etwa für alle HundehalterInnen ein Sachkundenachweis im Gesetz verankert werden soll oder, wie die CDU favorisiert, nur für die HalterInnen auffällig gewordener Hunde - will die Koalition in den nächsten Wochen auch mit Blick auf die Regelungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sorgfältig abwägen und mit ExpertInnen erörtern. Die Regierungsfraktionen werden zur nächsten Beratung des Ausschusses einen entsprechenden Entwurf vorlegen.