Tierbörsen__Stellungnahme des ZZF-Präsidenten

ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Foto: Jan Scheutzow

Anlässlich der Bundestagswahl 2017 hat der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) an die im Bundestag vertretenen Parteien appelliert, den Handel mit Tieren auf gewerblichen Tierbörsen zu verbieten. Dieses Anliegen erläutert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. 

„Tierbörsen oder Wochenmärkte sind als Verkaufs- und Vermittlungsstellen für Tiere keine ideale Plattform. Gerade auf gewerblichen Börsen ermöglichen der Andrang und das schnelle Verkaufsgeschehen kaum eine ausführliche Beratung. Auch kann der Händler nach dem Kauf meist nicht mehr aufgesucht werden. Insbesondere ist es vielen gewerblichen Börsenveranstaltern trotz etlicher Appelle, durchaus auch aus den Kreisen der Aussteller, und trotz der Erarbeitung von Börsenleitlinien auch nach Jahren nicht gelungen, im Rahmen ihrer Veranstaltungen eine tierschutzgemäße Präsentation der Tiere und andere tierschutzrelevante Aspekte gegenüber allen Anbietern und Besuchern durchzusetzen. Nicht nur wir haben erlebt und konnten belegen, dass einige Anbieter ihre Tiere jedes Wochenende auf einer anderen Ausstellung zum Verkauf anbieten – das bedeutet Stress für die Tiere, insbesondere bei langen Anreisestrecken zu überregionalen Börsen.

Von Züchterverbänden veranstaltete regionale Börsen sind meist nicht so groß und von sachkundigen Vereinsvertretern gut zu kontrollieren. Das gilt selbstverständlich auch für nicht gewerbliche Börsen, auf denen gewerbsmäßige Hobbyzüchter und gewerbliche Züchter und Händler Tiere anbieten. Nicht gewerbliche Börsen, ganz unabhängig vom Status der Anbieter, sind nicht gemeint und wurden auch im Positionspapier des ZZF ausgenommen.

Es ist von Vorteil für die tierschutzgerechte Heimtierhaltung, wenn auf Ausstellungen für Tierhalter Trends beispielsweise in der Aquaristik oder Terraristik gezeigt werden, informative Fachvorträge oder Einrichtungs-Wettbewerbe etc. stattfinden. Der ZZF wendet sich aufgrund der negativen Erfahrungen ausschließlich gegen gewerblich organisierte Veranstaltungen für Privatpersonen, deren primärer Zweck der Verkauf von Tieren ist.“