Umsatz im Einzelhandel__„Lage weiter kritisch“

Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz mancher Händler. Foto: Eduardo Davad/Pixabay

Der Einzelhandel in Deutschland wird laut einer Prognose des Handeslverbandes Deutschland im Jahr 2020 ein Umsatzplus von 1,5 Prozent erwirtschaften. Dieser Zuwachs verteilt sich aber nicht über alle Sparten gleich. Wegen Corona haben einige Händler mit massiven Einbrüchen zu kämpfen.

Mit Blick auf die durch die Corona-Krise schwierige Lage für viele Bekleidungshändler und die negativen Auswirkungen auf die Innenstädte fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) ein stärkeres Entgegenkommen der Vermieter sowie entsprechende Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Insgesamt sagt der Verband für den Einzelhandel im Jahr 2020 zwar ein Umsatzplus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr voraus. Die vom zwischenzeitlichen Lockdown betroffenen Teilbranchen allerdings werden demnach elf Prozent Umsatz einbüßen.

Das höchste Umsatzwachstum könne demnach der Online-Handel mit einem Plus von knapp 15 Prozent erwarten. „Die Lage ist vor allem bei vielen Bekleidungshändlern in den Stadtzentren weiterhin kritisch. Das solide Umsatzwachstum von 1,5 Prozent für den gesamten Handel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einzelnen Branchen nach wie vor viele Unternehmen und Arbeitsplätze in ihrer Existenz gefährdet sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Bekleidungshandel verlor drastisch

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verlor der Bekleidungshandel in den ersten sieben Monaten im Vorjahresvergleich fast 30 Prozent seines Umsatzes. Ebenso zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter 1.000 Händlern aller Branchen, Standorte und Unternehmensgrößen, dass für das erste Halbjahr 2020 mehr als 90 Prozent der Bekleidungshändler eine Verschlechterung der Geschäftslage feststellen. Im Elektronikhandel liegt dieser Anteil bei 45 Prozent.

Insbesondere an den innerstädtischen Standorten sind die Herausforderungen laut HDE groß. So beurteilten mehr als drei Viertel der Händler in den Hauptgeschäftslagen der Stadtzentren ihre Geschäftslage in den ersten sechs Monaten des Jahres schlechter als im Vorjahr.

„Angesichts der Umsatzrückgänge können viele Händler ihre Mieten nicht in voller Höhe bezahlen. Vor allem große institutionelle Vermieter kommen dem Handel dabei oft nicht ausreichend entgegen“, so Genth. Deshalb sei eine Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch unerlässlich. Es müsse klargestellt werden, dass die in der Corona-Pandemie angeordneten staatlichen Maßnahmen ein Grund zur Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß Paragraf 313 sind.

In der HDE-Umfrage hatte ein Drittel der Bekleidungshändler angegeben, dass der Mietzins wegen Corona angepasst wurde, knapp ein Viertel konnte Stundungen ausverhandeln. Um den vielerorts weiter voranschreitenden Niedergang der Innenstädte aufzuhalten, erneuert der HDE seine Forderungen nach einem Innenstadtfonds und einem staatlichen Förderprogramm zur Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels.