Verbraucherschutz im Internet__Viele Shopping-Seiten verstoßen gegen EU-Recht

Die Europäische Union kritisiert untersuchte Shopping-Seiten im Internet. (Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Die Europäische Union hat in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden Internetseiten überprüft, über die Konsumenten Waren kaufen können. Ergebnis: Zwei Drittel von 500 überprüften Seiten verstoßen gegen EU-Verbraucherschutzrechte.

Die EU-Kommission hat kürzlich die Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Internetseiten veröffentlicht. Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilt, untersuchte die Brüsseler Behörde solche Seiten, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte verkauft werden.

Das Screening von knapp 500 kommerziellen Websites zeige, dass zwei Drittel davon gegen EU-Verbraucherschutzrechte verstoßen, so der HDE. Konkret gehe es um die Vorschriften der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern hatten die Internetseiten untersucht. Die EU- Kommission koordinierte das Projekt.

Widerrufsrecht wird nicht erklärt

Über ein Viertel der überprüften Websites informierte die Verbraucher nicht darüber, wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben können. Dazu muss es eine klare und verständliche Erklärung geben, mit der auf das Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Angabe von Gründen hingewiesen wird.

Auf fast der Hälfte der überprüften Internetseiten fanden sich keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf informiert. Über ein Fünftel der überprüften Websites enthielt zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder Hinweise auf mögliche Zusatzkosten fehlten.

Obwohl Anbieter laut HDE durch das EU-Recht verpflichtet sind, die Plattform zur Online-Streitbeilegung gut sichtbar auf ihrer Website zu verlinken, um die Verbraucher über ihre Möglichkeiten im Streitfall zu informieren, enthielten fast 45 Prozent der Websites keinen entsprechenden Link.

Ein Fünftel der überprüften Websites verstieß gegen die Geoblocking-Verordnung und insbesondere gegen das Prinzip „Einkaufen wie ein Einheimischer“, nach dem Verbraucher auch in Onlineshops einkaufen können, die nicht an ihren Wohnsitzstaat liefern, sofern sie eine Adresse in einem Land angeben können, das der Anbieter beliefert.

In einem nächsten Schritt werden die nationalen Behörden eingehend die festgestellten Unregelmäßigkeiten prüfen und die Anbieter anschließend auffordern, ihre Websites zu berichtigen.

Weitere Informationen zu der Untersuchung finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Union.