Neue Verordnung__ZZF fürchtet Zerstörung des tiervermittelnden Fachhandels

Bundesministerin Julia Klöckner. Foto: BMEL/Thomas Trutschel/photothek.net

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die für den Zoofachhandel weitreichende Konsequenzen beinhaltet. Demnach soll zukünftig das gesamte verkaufende Personal Fachkenntnisse nachweisen. Verantwortliche sollen zudem lediglich eine befristete Handelserlaubnis bekommen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe fürchtet deshalb um die Zukunft der Branche und des Tierwohls.

Ministerin Julia Klöckner (CDU) hat am Mittwochmittag im Rahmen einer Pressekonferenz eine Verordnung vorgestellt. Mit den neuen Regeln soll die Sachkunde im Zoofachhandel weiter gestärkt werden. „Wer ein Haustier kauft oder verkauft, hat eine sehr große Verantwortung“, sagte die Ministerin in Berlin. Um Heimtierhaltern das notwendige Wissen über die Tiere zu vermitteln, will die Ministerin den Fachhandel noch stärker in die Verantwortung nehmen.

Konkret heißt das: Musste bislang nur eine verantwortliche Person in einem Zoofachgeschäft ihre Sachkunde nachweisen, soll diese Verpflichtung bald auf das gesamte Wirbeltiere verkaufende Personal ausgeweitet werden. Die Kenntnisse sollen über regelmäßige Fortbildungen angeeignet und auf Verlangen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Inhaltlich gehe es um Haltung, Pflege, Fütterung, häufige Krankheiten sowie das normale Verhalten der Tiere, so Klöckner.

Erlaubnis für acht Jahre

Es sollen zudem Anforderungen festgelegt werden, die eine für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verantwortliche Person – etwa Inhaber, Geschäftsführer oder Zweigstellenleiter – erfüllen muss, um die Handelserlaubnis von der zuständigen Behörde zu erhalten. Die Anforderungen betreffen laut Klöckner beispielsweise die Zuverlässigkeit der Person oder die räumlichen Bedingungen des Handels. Die Erlaubnis, Tier zu verkaufen, wird dann für einen Zeitraum von acht Jahren erteilt. Anschließend muss sie erneuert werden.

Auch sollen Tierbestandsbücher im Zoofachhandel obligatorisch werden, mit denen Behörden nachvollziehen können, welche und wie viele Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dafür vonnöten ist. Derzeit würde die Verordnung mit Fachleuten erörtert, so Klöckner. Sollte der Bundesrat abschließend zustimmen, könnte sie im Sommer des kommenden Jahres in Kraft treten.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) kritisiert die angekündigte Befristung der Handelserlaubnis des tierführenden Zoofachhandels auf acht Jahre scharf. „Damit würde der tiervermittelnde Zoofachhandel zerstört“, sagt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Handelsunternehmen müssten steuerrechtliche Abschreibungszeiträume berücksichtigen und wollten sichere Arbeitsplätze schaffen. Für unternehmerische Entscheidungen und Investitionen in tierschutzgerechte Tierverkaufsanlagen, Mieten von Gewerbefläche und mehr müsse es eine ausreichende Planungssicherheit geben. Diese sei nicht gegeben, wenn die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Wirbeltieren automatisch nach acht Jahren erlischt, sagt Holthenrich.

Mangelnde Planungssicherheit

„Sollte die Verordnung im nächsten Sommer unverändert in Kraft treten, befürchten wir, dass der Zoofachhandel aufgrund mangelnder Planungssicherheit die Vermittlung von Tieren einstellen würde. Das wäre schlecht für das Tierwohl, da voraussichtlich mehr Tiere über unkontrollierte Kanäle verkauft würden“, so der ZZF-Präsident.

Der ZZF verweist auch darauf, dass gemäß des Tierschutzgesetzes schon heute das Personal im Zoofachhandel über praxisrelevantes Wissen verfügen muss. Um die Kenntnisse im Fachhandel weiter zu stärken, habe der Verband Ausbildungsliteratur entwickelt. Zudem gründete der ZZF unter www.heimtierakademie.de jüngst eine Online-Akademie zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung.

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