ZZF-Mitgliedsbetriebe dürfen am 1. und 3. April öffnen__Bundeskanzlerin kippt Beschluss zu den Oster-Ruhetagen

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Der noch Montagnacht beschlossene harte Lockdown vom 1. bis zum 5. April ist wieder vom Tisch.

Nach massiver Kritik insbesondere aus Reihen der Wirtschaft – darunter auch des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) – hat Bundeskanzlerin Merkel in einer am 24. März kurzfristig einberufenen Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten die beschlossene Ruhetagsregelung  für Gründonnerstag und Karsamstag wieder aufgehoben.

Als Begründung wurde angeführt, dass Aufwand und Nutzen in keinem guten Verhältnis stünden und zu viele rechtliche Fragen ungeklärt seien. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) hatte sich am Dienstag, 24. März, in persönlichen E-Mails an Bundeskanzlerin Merkel, Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Spahn sowie an alle Ministerpräsidenten der Länder gewandt und eine Öffnung des Zoofachhandels zumindest für den 3. April gefordert.

„Ich freue mich, dass diese völlig übereilte und wenig durchdachte Aktion nun gestoppt wurde und unsere Mitgliedsunternehmen ihren Betrieb nun am 1. und 3. April weiterführen können“, sagt ZZF-Präsident Nobert Holthenrich. „Unsere Mitglieder – Zoofachgeschäfte, Heimtierpfleger, Hersteller von Heimtierbedarf und Heimtiergroßhandel – beachten selbstverständlich strikt alle Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen. Dies haben sie in den vergangenen Monaten der Pandemie unter Beweis gestellt.“