3,3 Milliarden für Industrie__Bund fördert Dekarbonisierung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine neue Förderrichtlinie ins Leben gerufen, die mittelständische Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen soll: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK).

Die neue Richtlinie soll den Mittelstand bei der Reduktion von CO₂-Emissionen gezielt fördern und umfasst ein Finanzvolumen von rund 3,3 Milliarden Euro. Der erste Förderaufruf startet im September 2024, teilt der Spezialist für Fördermittelberatung Epsa Deutschland nun mit. Interessierte Unternehmen können dann innerhalb von drei Monaten ihre Projektanträge einreichen.

Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie dabei zu unterstützen, auf klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren umzusteigen. Die Förderung ergänzt die bestehenden Klimaschutzverträge und ist speziell auf den industriellen Mittelstand ausgerichtet. Dabei können die beiden Förderinstrumente nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Zwei Module

Die BIK-Richtlinie bietet zwei Förderinstrumente an, die Unternehmen helfen sollen, CO₂-intensive Prozesse umzugestalten: Modul 1 richtet sich an Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben und durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen einsparen möchten. Die Förderung ist offen für alle Industrieunternehmen, die CO₂-intensive Prozesse haben.

Das zweite Fördermodul unterstützt Projekte zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU/CCS), soweit es sich um mit schwer vermeidbaren Emissionen in den Sektoren wie Zement, Kalk und thermischer Abfallbehandlung handelt.  Zusätzlich sind Innovationsvorhaben in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik förderfähig.

Die Förderquoten liegen bei maximal 30 Prozent und 30 Millionen Euro für Investitionsvorhaben sowie 80 Prozent  und 35 Millionen Euro für Innovationsvorhaben, also anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Hier sind Investitionen mit bis zu 30 Millionen Euro und Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro förderfähig.

Wer kann sich bewerben?

Das Förderprogramm mit den beiden Förderinstrumenten richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Projekte ebenfalls in Deutschland umsetzen. Die Förderung ist modular aufgebaut, um sowohl kleineren als auch größeren Unternehmen passende Unterstützung zu bieten.

Projektförderungen starten ab 500.000 Euro für KMU und ab einer Million Euro für größere Unternehmen. Bei Projekten ab einem Fördervolumen von 15 Millionen Euro ist neben den Bundesmitteln eine Kofinanzierung durch das zugehörige Bundesland in Höhe von mindestens 30 Prozent  vorgesehen.

Fördermittelberater nehmen Unternehmen Arbeit ab

Das Beratungshaus Epsa sieht in der neuen BIK-Richtlinie eine große Chance für mittelständische Unternehmen. „Die neue Förderung ermöglicht es dem Mittelstand, wichtige Investitionen in eine klimafreundlichere Zukunft zu tätigen und dabei wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben“, sagt Epsa-Geschäftsführer Duran Sarikaya.