Bund legt Fonds auf__Wer mit Einwegplastik produziert, muss bald zahlen

Foto: Pixabay

Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Dies teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nun mit. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

„Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). „Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern.“

Globale Verschmutzungskrise

Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, solle sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen, so Lemke. Denn diese Rohstoffverschwendung trage erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. „Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städte und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden.“

Dieses Umdenken treibe sie auch mit Deutschlands internationalen Partnern voran. „Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Ab Frühjahr 2025

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

UN-Abkommen in Vorbereitung

Derzeit laufen laut BMUV Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Die Vorverhandlungen haben 2022 mit dem Resolutionsentwurf "End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement" wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.