Onlinehandel__Ministerium schlägt Aktionsplan gegen „Temu“ & Co. vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den „Aktionsplan E-Commerce“ veröffentlicht. Darin schlägt das Ministerium Maßnahmen vor zum Schutz der Verbraucher und deutscher wie europäischer Unternehmen vor Online-Handelsplattformen aus Drittstaaten. Der Behörde ist die Praxis von „Temu“, „Shein“ und anderen ein Dorn im Auge.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich auf die Sicherheit und die Qualität der Produkte verlassen können, die in der Europäischen Union gehandelt werden, heißt es in dem Positionspapier. Das gelte auch für den Onlinehandel.
Die Behörden stellten jedoch zunehmend Mängel und Verstöße fest bei Produkten, die in Drittstaaten produziert und über Onlineplattformen in die Europäische Union verschickt würden. Die Verstöße betreffen Vorgaben zur Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitsstandards, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie zu geistigem Eigentum.
Für Tierwohl und fairen Wettbewerb
Für die Heimtiere in Deutschland bedeutet das, dass teilweise auch Produkte über solche Kanäle auf den Markt gelangen, die nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Und die aktuelle Situation kann nicht nur den Tieren schaden: Wenn diese Rechtsverstöße nicht konsequent aufgedeckt und geahndet werden, bestehe keine Chancengleichheit für rechtstreue Anbieter, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Um den fairen Wettbewerb und den Verbraucherschutz in der Europäischen Union sicherzustellen, müsse die Einhaltung der geltenden Vorgaben durch Hersteller und Plattformen für Onlinehandel vom Bund in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Bundesländern konsequent durchgesetzt werden.
Maßnahmenbündel gefordert
Hierfür fordert das BMWK ein Bündel von Maßnahmen, dass im Kern auf stärkere Überwachung des Marktes und Zolls, konsequentere Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandel-Plattformen sowie die Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbrauchern abzielt. Konkret schlägt das Ministerium beispielsweise die Einführung eines digitalen Produktpasses und eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden vor.
Die Kontrollen im Onlinehandel sollen stärker automatisiert und die Befugnisse der Überwachungsbehörden gestärkt werden, um geeignete Maßnahmen gegenüber den Handelsplattformen ergreifen zu können, wenn als Hersteller kein verantwortlicher Wirtschaftsakteur identifizier- oder greifbar ist. Nicht rechtskonforme Produkte sollen so schneller erkannt werden und möglichst schnell aus dem Online-Angebot genommen werden können.
Dominic Heitz