Arbeitsrecht__Alkoholerkrankung eines Fahrers

(jlp). Eine arbeitsrechtliche Kündigung, die auf ein Verhaltens des Arbeitnehmers (hier: Lkw-Fahrer) gestützt wird und die im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit steht, sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen. In einem solchen Fall kann jedoch eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer biete aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen. Diese negative Prognose steht dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Ausspruch der Kündigung eine ernsthafte Bereitschaft zu einer Therapie erklärt hat.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 7 Sa 852/14