Franchise-Recht__Kein Sondergesetz in Deutschland erforderlich

Eine Notwendigkeit von gesetzlichen Sonderregelungen zu Franchiseverträgen drängt sich derzeit in Deutschland nicht auf. Zu diesem Schluss kommt eine vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) initiierte Studie.

Im Jahr 2016 wurde ein Handbuch im Rahmen des Forschungsprojektes „Gesetzliche Sonderregelungen über den Franchisevertrag im internationalen Vergleich“ mit Schwerpunkt „Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers“ initiiert. Angestoßen, gefördert und begleitet wurde dieses Projekt vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Das Ministerium wollte darüber Aufschluss erhalten, wie in repräsentativen ausländischen Rechtsordnungen die Pflichten des Franchisegebers zur vorvertraglichen Aufklärung von angehenden Franchisepartnern (VVA) geregelt werden. Im Besonderen sollte es darum gehen, welche Probleme diese Rechtsordnungen verursachen, wie sie in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft kommentiert werden und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie auslösen. Den Zuschlag für die Gutachtenerstellung erhielt Frau Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl von der TU Chemnitz.

Von Seiten des Deutschen Franchiseverbandes wurde dieses Projekt über die Jahre eng begleitet. Das Ergebnis wird in folgenden Statements zusammengefasst:

„…In Deutschland hat die Rechtsprechung dafür Sorge getragen, die anfänglich bestehende typische Informationsasymmetrie zw. dem FG und dem FN abzubauen. Die Rechtsprobleme im Zusammenhang mit den vorvertraglichen Aufklärungspflichten sind daher überschaubar und wurden seitens der Rechtsprechung weitgehend gelöst, wie ohnehin – im Vergleich zu den Ländern mit VVA Sonderreglungen – relativ wenige Streitigkeiten auszumachen sind. Auch die rechtswissenschaftliche Literatur hält sich mit der Kritik zurück – das vorherrschende System wird im Ganzen sehr wohlwollend beurteilt, so dass sich die Notwendigkeit von gesetzlichen Sonderregelungen derzeit in Deutschland nicht aufdrängt…“

Auch die Rolle des Deutschen Franchiseverbandes als Qualitätsgemeinschaft und selbstregulierender Institution findet Erwähnung: „…In Deutschland gibt es kein spezielles Franchisegesetz… Ergänzt werden sie durch die Grundsatzentscheidungen des BGH, welche insbesondere die hier interessierenden Informations- und Aufklärungspflichten des FG inhaltlich ausgestaltet haben. Daneben ist außerdem der Deutsche Franchiseverband fortwährend darum bemüht, durch Kodizes, Leitlinien und Empfehlungen das Franchiseverhältnis zu definieren sowie seine Inhalte zu präzisieren.“

Das Handbuch „Internationales Franchise-Recht“ kann bei der dfv Mediengruppe, R&W Fachmedien Recht und Wirtschaft erworben werden.