Geflügelhaltung__Keine Gänse im Wohngebiet

(jlp). Tierliebhaber dürfen zwar in einem reinen Wohngebiet die „allgemeinen“ Heimtiere halten, wie etwa Hunde, Katzen oder Kaninchen, nicht aber Gänse. Gänse gelten als besonders schreckhafte Tiere, die die Wohnruhe stören. Deshalb wurde ein Gänsehalter verurteilt, seine zwei Gänse wieder abzuschaffen.

Verwaltungsgericht Köln, Az.: 23 K 42/14