Haftung__Aufklärungspflichten des Tierarztes

(jlp). Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über eventuelle Behandlungsalternativen aufklären. Ein solches Risiko ist dann gegeben, wenn ein ataktisches Pferd in Vollnarkose gelegt werden soll. Solche Pferde mit solchen Krankheiten haben nämlich beim Aufstehen aus der Narkose besondere Koordinierungsschwierigkeiten. Für solche Krankheitsbeschwerden gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten in Form einer operativen, medikamentösen oder chiropraktischen Behandlung am stehenden Pferd. Auf eine solche alternative Behandlungsmethode muss der Tierarzt hinweisen. Unterlässt er diese Aufklärungspflicht, macht er sich gegenüber dem Tierhalter schadenersatzpflichtig.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 26 U 95/14