Haftung__Kein Schadenersatz für totes Meerschweinchen

(jlp). Der Halter zweier Meerschweinchen ließ seine Tiere bei einer Tierärztin kastrieren. Elf Tage später stellte die Tierärztin eine Eiteransammlung an der Operationswunde fest. Ein Tier verstarb später. Die Schadenersatzklage des Meerschweinchenhalters für nutzlose Behandlungskosten, einen Tag Urlaub und die Beschaffung eines neuen Meerschweinchens von zusammen gut 880 Euro wurde abgewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass die Komplikation nach der Kastration darauf zurückzuführen war, dass der Tierhalter die Hygiene und die Wundversorgung vernachlässigt habe.

Amtsgericht Hannover, Az.: 565 C 11976/14