Schadenersatz__Hund tötet Film-Huhn

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Mit einem eher ungewöhnlichen Fall im Rahmen der Tierhalterhaftung hatte sich das Landgericht Kleve zu befassen. Ein Hund hatte ein Huhn getötet. Dieses Huhn war aber nicht irgendein Huhn. Es hatte als Film-Huhn Sieglinde eine gewisse Bekanntheit erlangt.

Das Gericht sprach der Eigentümerin des Huhnes nicht nur die Anschaffungskosten für ein neues Huhn zu – diese betrugen nur 15 Euro – sondern darüber hinaus auch die Kosten für zehn Tiertrainerstunden zu jeweils 60 Euro.

Darüber hinaus gehende Forderungen der Klägerseite wies das Gericht jedoch ab, obwohl durchaus unklar blieb, ob ein etwaiges als Ersatz angeschafftes Tier ohne weiteres die Charaktereigenschaften habe, um erfolgreich als Filmtier ausgebildet zu werden, in diesem Fall eine besondere Gelassenheit.

Eine Verantwortung der Klägerin, ihre Hühner gegen nicht angeleinte Hunde zu schützen, lehnte das Gericht ab, so dass die Haftung dem Grunde nach voll bejaht wurde, ohne dass der Eigentümerin des Huhnes ein Mitverschulden zugerechnet wurde. (Az.: 5 S 25/19)