Tierhalterhaftpflicht__Katzen in der Haftpflichtversicherung

(jlp). Katzen sind in der normalen Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ein Ausschluss kann aber dann greifen, wenn z.B. übermäßig viele Katzen gehalten werden und wenn von diesen Katzen auch eine übermäßige Beanspruchung ausgeht. Ist so dem Mieter von Wohnräumen das Halten einer Mehrzahl von Katzen grundsätzlich gestattet, kommt es dann aber durch Katzenurin zu einer erheblichen Substanzschädigung der Mietsache, so greift der in einer Privathaftpflichtversicherung (mit Tierhalterhaftpflicht) vereinbarte Ausschluss der „übermäßigen Belastung“.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 106/14