Tierhaltung__Heimtierbetreuungskosten steuermindernd

(jlp). Weil ein Katzenhalter aus persönlichen Gründen seine Katze durch eine andere Person zeitweise betreuen lassen musste und hierfür 302,90 Euro zu bezahlen hatte, machte er diese Kosten im Rahmen seiner Steuererklärung geltend und beanspruchte hierfür eine Steuerermäßigung. Das Gericht gab dem Katzenhalter Recht und ließ die Katzenbetreuungskosten steuermindernd zu. Die Katzenbetreuungskosten wurden als „haushaltsnahe Dienstleistung“ anerkannt. Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 15 K 1779/14 E