Update__Abmahnwelle wegen roher Futtermittel

Einige Unternehmen, die rohe Futtermittel herstellen oder vertreiben, wurden im Verlaufe des Sommers mit Abmahnungen konfrontiert. Betroffen waren Hersteller und Vertreiber von Barf-Produkten sowie von tiefgefrorenen Futtertieren für Reptilien.

In einigen Fällen, die der ZZF-Geschäftsstelle jeweils von den Betroffenen bekannt gemacht wurden, hat der Abmahnende seine Abmahnung zurückgezogen, nachdem jeweils ein Anwalt die Abmahnberechtigung in Frage gestellt hatte. Gegenüber den abgemahnten Firmen war zuvor eine Abmahnberechtigung behauptet und mit einem durchaus anzweifelbaren Beleg bekräftigt worden.  

In den Abmahnungen, die dem ZZF e.V. bekannt geworden sind, wurde die Unterlassung des Inverkehrbringens des jeweils monierten Futtermittels verlangt. Zur Begründung wurde jedes Mal angeführt, dass das Futtermittel als solches so nicht in den Verkehr hätte gebracht werden dürfen. Die Begründung basierte auf einer nicht zutreffenden Interpretation der Rechtsvorschriften über tierische Nebenprodukte. Die Unterlassungserklärungen sahen eine sofortige Unterlassung des Inverkehrbringens und eine erhebliche Strafsumme für fortgesetztes oder wiederholtes Inverkehrbringen des monierten Produktes vor.  

Die Geschäftsstelle konnte die Betroffenen und deren Rechtsanwälte mit Recherchen über die fragliche Abmahnberechtigung des abmahnenden Unternehmens und mit fachspezifischen Informationen über das Futtermittelrecht unterstützen.

Abmahnwelle möglicherweise noch nicht vorbei – Geschäftsstelle hilft weiter  

Einige Wochen lang war es ruhig in der geschilderten Sache. Insoweit Mitglieder aber weiterhin oder neu betroffen sind, hilft die Geschäftsstelle auch künftig gern weiter. Betroffene können sich beim ZZF in Wiesbaden melden unter 0611/44755330 oder bei den beiden direkten Ansprechpartnern: Geschäftsführer Dr. Michael Stehr (stehr(at)zzf.de) Stellvertretender Geschäftsführer Jörg Turk (turk(at)zzf.de).