Warentransport__Betrunkener Fahrer haftet

(jlp). Ein Arbeitnehmer, der als angestellter Kraftfahrer schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht, weil er zum Unfallzeitpunkt betrunken war (hier: 1,49 Promille), ist seinem Arbeitgeber für die Unfallfolgen schadenersatzpflichtig. Er schuldet seinem Arbeitgeber die Kosten für die Bergung, der Notreparatur und Instandsetzung des Fahrzeugs, die Kosten für das Umladen der Ladung und für die Ersatzzustellung.

Landesarbeitsgericht Mainz, Az.: 7 Sa 84/13