Wettbewerbsrecht__Rechtsmissbrauch durch Kleinunternehmer

(jlp). Ein Unternehmer, der in seiner Außendarstellung die so genannte Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt, kein Ladengeschäft und auch keinen Onlineshop unterhält, aber eine umfangreiche Abmahntätigkeit und Prozessführung entfaltet, muss sich den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten lassen. Hier liegt der Verdacht nahe, dass es dem Kleinunternehmer nicht um die Einhaltung von Wettbewerbsregeln geht, sondern um Abmahngebühren. Solche Abmahnschreiben sind dann unzulässig und rechtsmissbräuchlich.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-20 U 187/14