Artenschutz für Anfänger__Terrarientiere als Lehrmeister

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Manchen gelten Terrarientiere als unheimlich, viele finden sie schön und lieben sie. Allerdings sind Anschaffung und Haltung vieler Tierarten mit wichtigen Voraussetzungen verknüpft. Sind die erfüllt, können Terrarienfreunde vieles über Natur und Arten lernen.

Was man nicht kennt, schützt man nicht, dieser Erfahrungswert gilt besonders auch für Reptilien und Amphibien. Fremdartige Tiere polarisieren. Manche Menschen finden sie unheimlich, andere nehmen gerade das Unbekannte als spannend, ästhetisch oder liebenswert wahr. „Als Halter eines Tieres, das bei uns nicht heimisch ist, erfährt man viel Neues über diese Tierart und ihren Lebensraum. Auch Kinder werden bei der Einrichtung eines Terrariums für den Artenschutz sensibilisiert“, ist Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), überzeugt.

Meerschweinchen sind auch Exoten

Zu den Exoten, den nicht-heimischen Tieren, zählen zwar auch die aus Südamerika stammenden Meerschweinchen und die in Australien heimischen Wellensittiche. Aber diese werden kaum als fremdartig wahrgenommen – anders bei Nattern, Agamen oder Spinnen. Wer Reptilien, Lurche, Schlangen oder Insekten hält, kennt sich häufig gut mit der spezifischen Art aus. Laut einer von ZZF und Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) in Auftrag gegebenen Studie haben sich fast 90 Prozent der Terrarienbesitzer vor dem Kauf sehr genau über die Bedürfnisse ihres Tieres informiert, etwa die Hälfte davon bei fachkundigen Beratern im Zoofachhandel mit Terraristik-Abteilung.

Das ist laut ZZF auch wichtig, denn bei der Anschaffung von Terrarientieren müssen Heimtierhalter einiges über die Ansprüche der Tiere wissen. „Die Bedürfnisse des Tieres haben für uns immer Vorrang vor dem Bedürfnis der Menschen, ein bestimmtes Tier zu halten“, sagt Holthenrich. Nicht alle Reptilien seien für ein Leben im Privathaushalt geeignet.

„Heidelberger Beschlüssen“

Der ZZF hat deshalb in seinen „Heidelberger Beschlüssen“ auf einer sogenannten Negativliste Tiere aufgeführt, die er für die Heimtierhaltung nicht empfiehlt und die in Mitgliedsunternehmen nicht präsentiert werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Tiere, für die es keine geeignete Nahrung gibt oder auch Gifttiere. Ohne Fachkenntnisse können Giftschlangen wie Buschvipern, Bambusottern und Lanzenottern oder auch die schnellen Taipane, aggressive Giftspinnen und Skorpione ihre Halter schnell überfordern und schließlich sogar lebensgefährlich werden.

In vielen Bundesländern dürfen Tiere, die aufgrund ihrer Größe, Kraft oder ihres Gifts für Menschen gefährlich sind, nur unter strengen Auflagen oder gar nicht gehalten werden. Zu den Vorschriften gehört meistens, dass die Halter nachweisen müssen, dass sie fachkundig und zuverlässig sind.

Freude am Beobachten

Die Auflagen schmälern jedoch nicht die Möglichkeit, faszinierende Tiere zu halten und zu erleben, was 84 Prozent der Halter als Grund für die Anschaffung von Terrarientieren angeben: die Freude an der Beobachtung. „Wenn Tierhalter in der Lage sind, für ein tiergerechtes Gehege, eine angemessene Temperatur und Luftfeuchtigkeit, richtiges Licht und geeignetes Futter zu sorgen, steht der Pflege von interessanten Echsen, Fröschen, Schildkröten sowie kleineren Schlangen nichts im Wege“, so der ZZF-Präsident. Einige Arten wie Bartagamen oder der Leopardengecko würden sogar zahm und reagierten auf Menschen. Der Handel empfiehlt das erforderliche Zubehör und stellt sogar betriebsfertige Terrarien zur Verfügung, die speziell auf die Haltung bestimmter Tierarten ausgelegt sind.

Darüber hinaus sollten Tierfreunde vor der Anschaffung von Terrarientieren prüfen, ob das gewünschte Tier unter Artenschutz steht. Für Reptilienarten, die vom Aussterben bedroht und nur mit Ausnahmegenehmigung gehandelt werden dürfen, erhalten Tierhalter vom Fachhandel und von seriösen Züchtern einen Nachweis der legalen Herkunft, die so genannte „Cites“- Bescheinigung. „Cites“ ist die „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora”, vielen besser bekannt als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). Die Bundesrepublik Deutschland hatte das Abkommen gemeinsam mit 20 weiteren Staaten 1973 unterzeichnet. Die EU hat das Abkommen durch Verordnungen in geltendes Recht umgesetzt. Zoofachhändler informieren Interessierte darüber, ob das Tier bei der örtlichen Artenschutzbehörde gemeldet und mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen versehen werden muss. Das gilt auch für viele in Deutschland nachgezüchtete Arten.

So gehört zum Beispiel die griechische Landschildkröte nach EU-Recht zu den am strengsten geschützten Arten und fällt unter das Handels- und Vermarktungsverbot. Für Nachzuchten mit einer Ausnahmegenehmigung gilt dieses Verbot aber nicht, so dass die beliebte Schildkrötenart gut als Heimtier gehalten werden kann und auch im Handel angeboten wird. Neben der Meldepflicht besteht eine Kennzeichnungspflicht. Schildkröten unter 500 Gramm werden regelmäßig fotografiert und können damit zweifelsfrei identifiziert werden. Wiegen sie mehr als 500 Gramm, müssen sie mit einem Transponder als Artenschutzkennzeichen ausgestattet sein. Diese vergibt der ZZF im Auftrag des Bundesumweltministeriums und unterstützt damit den legalen Handel mit geschützten Tieren.