Deutscher Tierschutzbund__Legt Entwurf einer Heimtierschutzverordnung vor

Der Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung des Deutschen Tierschutzbundes sieht u.a. einen Sachkundenachweis für Heimtierhalter vor. Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Der Deutsche Tierschutzbund hat am 21. März 2017 einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung vorgestellt. Eine entsprechende Verordnung könnte die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren "wirksam und umfassend einheitlich regeln", so DTB-Präsident Thomas Schröder.

Im Entwurf enthalten sind Vorgaben zur Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren. Verlangt wird u.a. eine Prüf- und Zulassungspflicht für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme sowie jegliche Einrichtungsgegenstände; tierschutzwidriges Zubehör oder Spielzeug soll verboten werden. Wer Heimtiere an Dritte abgibt, soll laut Entwurf vor Abgabe des Tieres die erforderliche artspezifischen Kenntnisse und Tierhaltungsmöglichkeiten des zukünftigen Halters überprüfen und schriftlich dokumentieren. Vom Halter wird Sachkunde verlangt.

Der Deutsche Tierschutzbund wird seinen Entwurf an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Fraktionen senden und sie auffordern, aktiv zu werden.

Eine Heimtierschutzverordnung könnte zunächst für die üblicherweise in Privathaushalten gehaltenen Heimtiere, also Hunde, Katzen und Kleinsäuger, gelten. In einem zweiten Schritt könnten Tierarten ergänzt werden, für welche eine Eignung zur Haltung als Heimtier wissenschaftlich nachgewiesen wurde - aus Tierschutzsicht, aber auch aus Arten- und Naturschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.

Regelungen zum tierschutzgerechten Umgang

Der Entwurf sieht vor, dass Tierhalter die notwendige Sachkunde nachweisen müssen. Konkrete Vorgaben zur Haltung von Katzen und kleinen Heimtieren sind im Entwurf ebenfalls festgelegt. So sollten beispielsweise soziale Tierarten, wie Kaninchen oder Meerschweinchen, nicht allein gehalten werden. Auch die Zucht und den Handel regelt der Verordnungsentwurf. So konkretisiert er zum Beispiel den „Qualzuchtparagraphen“ des Tierschutzgesetzes, indem er tierschutzwidrige und daher nicht zulässige Züchtungen, wie Haarlosigkeit oder Kurznasigkeit, anführt. Der Verkauf von Heimtieren auf Parkplätzen oder auf Märkten unter freiem Himmel soll verboten werden.

Um Tiere und Halter einander besser zuordnen zu können, sind Hunde und Katzen mittels eines Transponders zu kennzeichnen und in einer dafür vorgesehenen Datenbank zu registrieren.

Der komplette Entwurf einer Heimtierschutzverordnung findet sich hier