Gebührenordnung für Tierärzte__Novelle tritt im November in Kraft

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Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren wiederfinden.  

„Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Das teilt die Bundestierärztekammer mit. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stelle außerdem sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter zum Beispiel durch Investitionen nachkommen können. Das sichere die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen, so die BTK-Pressemitteilung weiter.

Das Gebührenverzeichnis ist nun neu strukturiert und sei dadurch besser verständlich. Auch im Paragrafenteil habe es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem Tierhalter ausgehändigt werden.