Niederlande__Zucht kurzschnäuziger Hunde verboten

Die niederländische Regierung verbietet per Gesetz die weitere Zucht von Rassehunden mit zu kurzen Schnauzen. „Kurzschnauzige“ Hunde leiden nicht selten unter angeborener Atemnot und damit einhergehenden Erkrankungen (brachyzephales Syndrom). 

Dem kürzlich veröffentlichten Gesetz zufolge muss die Schnauze eines Hundes ab sofort mindestens ein Drittel des Kopfes betragen. Besonders betroffen sind die Rassen Mops, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge. Gerade Hunde mit sogananntem „Babyface“ erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. In einer Mitteilung des Ministeriums LNV (Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität) wurde bekanntgegeben, dass ab sofort durch Kontrollen dieses Gesetz durchgesetzt wird.

Zucht nach Ampelprinzip

Das Ministerium nutzt ein Ampelsystem. Rot gilt für Hunde, deren Schnauze kürzer als ein Drittel des Schädels ist, wie Mops, Englische und Französische Bulldogge. Das Züchten mit diesen Hunden ist ab sofort verboten. Grün steht für eine Fanglänge von mindestens der Hälfte des Schädels. Orange unterliegt aktuell einer Übergangsregelung: Hunde mit einer Fanglänge zwischen einem Drittel und der Hälfte des Schädels dürfen dann noch gezüchtet werden, wenn sie alle anderen Zuchtkriterien erfüllen. Hier ist es das Ziel, züchterisch für eine Verlängerung der Schnauzen zu sorgen.

Vorrangig werden 22 Hunderassen kontrolliert; neben den drei oben genannten sind dies u.a. auch Affenpinscher, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua, Lhasa Apso, Pomeranian, Pekingese, Yorkshire Terrier.

Der Verband niederländischer Mopszüchter Commedia hat daraufhin die Zucht des Mopses sofort eingestellt. Die niederländische Initiative Dier & Recht fordert alle anderen betroffenen Zuchtverbände von kurzschnauzigen Rassen auf, dem Beispiel von Commedia zu folgen. Dier & Recht kämpft seit Jahren gegen Zuchthunde mit brachyzephalem Syndrom. Quelle: hartvoordieren.nl