Salamander__EU verlängert Schutzmaßnahmen

Foto: panthermedia

Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Salamandern, unter anderem Axolotl, sind im Hinblick auf den Pilz Batrachochytrium salamandrivorans bis zum 20. April 2021 verlängert worden.

Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), ist ein pathogener Pilz der Klasse Chytridiomycetes. Umgangssprachlich heißt er nicht umsonst „Salamanderfresser“ oder „Salamanderpest“, denn der pathogener Pilz ist für die in Europa beheimateten Schwanzlurche neu, so dass keine Abwehrmechanismen existieren.

Im Unterschied zum Chytridpilz (Bd) befällt Batrachochytrium salamandrivorans vorwiegend Schwanzlurche, eine Infektion führt zu umfangreichen Hautläsionen und zum raschen Tod der Tiere. Es besteht die Sorge, dass die weitere Verbreitung des Pilzes weltweit zur Bestandsgefährdung und zum Aussterben zahlreicher Arten von Schwanzlurchen führen wird.

Deshalb sind die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Salamandern, unter anderem Axolotl, gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/320 vom 28. Februar 2018 per erneutem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1998 der Kommission vom 28. November 2019 bis zum 20. April 2021 verlängert worden.

Weiterführende Links:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1575279600611&uri=CELEX:32018D0320

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.310.01.0035.01.DEU&toc=OJ:L:2019:310:TOC