Seit August gültig__EU erweitert Liste invasiver Tier- und Pflanzenarten

Lampropeltis californiae. Foto: sipa/Pixabay

Die EU-Kommission hat erneut die Liste der als invasiv geltenden Arten ergänzt. Die neue Ergänzungsliste gilt seit dem 2. August 2022.

Wichtig ist laut Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), dass die fraglichen Arten ab dem Datum der Aufnahme in die Liste noch ein Jahr lang abverkauft werden dürfen. Die Haltung von Exemplaren als invasiv eingestufter Arten, die schon vor der Aufnahme in die Liste gehalten wurden, regelt Artikel 31 der Basisverordnung: Es ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Tiere nicht entweichen können, und es gilt ein Zuchtverbot.

Für die Heimtierbranche relevant seien möglicherweise diese seit Anfang August neu hinzugekommenen Arten, so der ZZF:

•    der Zwergwels (Ameiurus melas)
•    die Hörnchenart Callosciurus finlaysonii
•    die Süßwasserkrebsart Faxonius rusticus
•    die beiden lebendgebärenden Zahnkarpfen Gambusia affinis sowie Gambusia holbrooki
•    die Schlangenart Lampropeltis getula mit ihren Unterarten L. getula getula, L. getula floridana, L. getula sticticeps sowie ihren bisherigen Unterarten Lampropeltis californiae (ehem. L. getula californiae – schließt die ehem. Unterart L. getula nigrita ein), Lampropeltis splendida (ehem. L. getula splendida) und Lampropeltis holbrooki (ehem. L. getula holbrooki)
•    die Wolfsbarschart Morone americana
•    der Rotsteißbülbül (Pycnonotus cafer)
•    die vier Ameisenarten Solenopsis geminata, Solenopsis invicta, Solenopsis richteri und Wasmannia auropunctata

Weitere Arten ab 2024

Weitere für die Heimtierbranche relevante oder möglicherweise relevante Arten, bei denen die Restriktionen aber erst ab dem 2. August 2024 gelten:

•    die Fischart Fundulus heteroclitus
•    der Wassersalat Pistia stratiotes
•    der Krallenfrosch Xenopus laevis

Die jüngste Ergänzungsliste beinhaltet noch weitere Arten, bei denen laut ZZF aber kaum Heimtierrelevanz, beziehungsweise im Falle der Pflanzen aquaristische oder terraristische Relevanz zu unterstellen ist. Die Ergänzungsliste ist hier einzusehen.