Tierschutz__Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt

Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 3. Dezember einen Antrag zum Thema Tierschutz von Bündnis 90/Die Grünen (18/2616) abgelehnt.

In ihrem Antrag „Tierschutz ernst nehmen und Tierleid verhindern“ hatten Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung u.a. aufgefordert, Tieren in der Landwirtschaft ein würdiges Dasein zu ermöglichen, die Haltung von Heimtieren und die Situation der Tierheime sowie die Haltung von Wildtieren zu verbessern, Qualzuchten, das Klonen und Brandzeichen bei Pferden zu beenden und Tierversuche zu ersetzen. Mit seiner Ablehnung des Antrags folgte der Bundestag einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/3107).

Die Grünen hatten u.a. folgende Forderungen aufgestellt:

Haltung von Heimtieren und Situation der Tierheime verbessern

- konsequenter gegen den illegalen Welpenhandel vorzugehen. Dafür muss die Bundesregierung eine Anpassung der Tierseuchenbestimmungen prüfen und per bundesweiter Rechtsverordnung Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren festlegen. Dies würde zudem die Rückverfolgung von verlorenen, entlaufenen und ausgesetzten Tieren erleichtern. Um die unkontrollierte, unerwünschte Fortpflanzung von freilaufenden Katzen einzudämmen, muss im Tierschutzgesetz eine bundesweite, flächendeckende Regelung zur Kastration getroffen werden;

- ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme und -zubehör im Heimtierbereich einzuführen;

- die Situation der Tierheime entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag zügig zu verbessern. Dafür ist in Gesprächen mit den Ländern und Kommunen darauf hinzuwirken, dass Hilfsfonds geschaffen werden, um Tierheimen und Gnadenhöfen die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe der Versorgung von abgegebenen oder entlaufenen Haustieren auch in Fällen überdurchschnittlicher Belastungen zu ermöglichen;

Haltung von Wildtieren verbessern

- sich für eine zügige Umsetzung des neuen Säugetiergutachtens einzusetzen und diese sowie dessen Wirksamkeit regelmäßig abzufragen und ggf. rechtsverbindliche Regelungen zur artgerechten Haltung von Tieren in Zoologischen Gärten zu erlassen;

- die gravierenden Tierschutzmissstände bei Tierbörsen zu beenden. Dafür müssen, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Erlaubnisanforderungen deutlich verschärft und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere sowie der Import von Wildfängen in die EU grundsätzlich untersagt werden. Der kommerzielle Handel und die Haltung von Wildtieren sind auf die Arten zu beschränken, deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen, aber auch aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten unbedenklich und dauerhaft zu leisten ist. Gegen den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte muss konsequenter vorgegangen werden;

Qualzuchten beenden

- per Verordnung klar zu definieren, was als Qualzucht gilt – für alle relevanten Tierarten. Zucht, Haltung und Verkauf von Qualzuchten muss die Bundesregierung untersagen;

Schlagkräftige Strukturen schaffen

- ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen, sodass diese die Einhaltung von Tierschutzrecht gerichtlich einklagen können;

- eine Bundesbeauftragte bzw. einen Bundesbeauftragten für Tierschutz einzusetzen. Diese bzw. dieser soll Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzen, die für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes kontrollieren und Rechtsverstöße beanstanden können.