Karlie Group__Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig

Die Gläubigerversammlung der Karlie Group war leider nicht beschlussfähig. Notwendig wäre ein Quorum von 50 Prozent der ausstehenden Anleihen gewesen. Nun findet eine zweite Gläubigerversammlung statt.

Die für den 9. Mai 2016 vorgesehene Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH ist nicht beschlussfähig gewesen. Das vom Schuldverschreibungsgesetz geforderte Quorum von 50 % der ausstehenden Anleihen im Nominalwert von 6,756 Million Euro wurde nicht erreicht. Hierfür wäre die Anmeldung von Anleihen im Nominalwert von 3,326 Millionen Euro erforderlich gewesen. Zur ersten Gläubigerversammlung sind gut 37 % bzw. Anleihen von im Nominalwert mehr als 2,6 Million € angemeldet worden.

Die zweite Gläubigerversammlung findet am 30. Mai 2016 statt. Die Einladung hierzu wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das erforderliche Quorum beträgt dann 25 % der ausstehenden Anleihen. Angesichts der für eine erste Gläubigerversammlung außerordentlich guten Anmeldung von Anleihegläubigern geht die Gesellschaft davon aus, dass das Quorum für die zweite Gläubigerversammlung erreicht wird.