Apfelschnecken dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden
Eine erneute Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist.
Eine erneute Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist.