Wohnungseigentum : Stilllegung des Gartenteichs nicht ausgeschlossen
Eine Wohnungseigentümerin klagte gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, den Gemeinschaftsteich stillzulegen. Sie fühlte sich benachteiligt und sah darin einen Verstoß gegen den Naturschutz.
Eine Wohnungseigentümerin klagte gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, den Gemeinschaftsteich stillzulegen. Sie fühlte sich benachteiligt und sah darin einen Verstoß gegen den Naturschutz.