Lockdown in Nordrhein-Westfalen : Hundeschulen müssen geschlossen bleiben
Am 30. Dezember 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen derzeit weiterhin nicht stattfinden darf.
Am 30. Dezember 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen derzeit weiterhin nicht stattfinden darf.