Verkehrssicherungspflicht : Im Baumarkt über Schlauch gestolpert
Das Amtsgericht München hat die Klage der Kundin eines Bau- und Gartenmarktes abgewiesen. Diese war imGartenbereich des Markts über einen am Boden liegenden Gartenschlauch gestürzt und hatte sich hierbei verletzt.
Das Amtsgericht München hat die Klage der Kundin eines Bau- und Gartenmarktes abgewiesen. Diese war imGartenbereich des Markts über einen am Boden liegenden Gartenschlauch gestürzt und hatte sich hierbei verletzt.