Rheinland-Pfalz : Hohe Hundesteuer für "gefährliche" Hunde ist rechtens
(PM) – Eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 17.01.2017.
(PM) – Eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 17.01.2017.