Dritte Änderung der Gebührenordnung: Hoffnung für Straßenkatzen
Das Bundeskabinett hat die Gebührenordnung für Tierärzte geändert. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies vor allem mit der aus Sicht der Tierärzteschaft notwendigen Anpassung an die Kostenentwicklung. Bei aller Befürchtung, dass sich die Kostenlage für Tierheime weiter verschärft, gibt es auch eine gute Nachricht: Tierärzte können nun mit Tierschutzvereinen vergünstigte Sätze für die Kastration von frei lebenden Straßenkatzen vereinbaren. Das ermöglicht den Vereinen in Zukunft öfter Kastrationsaktionen durchzuführen, um die Zahl der Tiere tierschutzgerecht zu reduzieren. Der Deutsche Tierschutzbund hatte diese Möglichkeit für die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Tierärzten lange gefordert. Zugleich aber fordert der Verband auch Bund, Länder und Kommunen auf, sich finanziell und durch entsprechende Kastrationsverordnungen an der Lösung aktiv zu beteiligen.
Das Bundeskabinett hat die Gebührenordnung für Tierärzte geändert. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies vor allem mit der aus Sicht der Tierärzteschaft notwendigen Anpassung an die Kostenentwicklung. Bei aller Befürchtung, dass sich die Kostenlage für Tierheime weiter verschärft, gibt es auch eine gute Nachricht: Tierärzte können nun mit Tierschutzvereinen vergünstigte Sätze für die Kastration von frei lebenden Straßenkatzen vereinbaren. Das ermöglicht den Vereinen in Zukunft öfter Kastrationsaktionen durchzuführen, um die Zahl der Tiere tierschutzgerecht zu reduzieren. Der Deutsche Tierschutzbund hatte diese Möglichkeit für die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Tierärzten lange gefordert. Zugleich aber fordert der Verband auch Bund, Länder und Kommunen auf, sich finanziell und durch entsprechende Kastrationsverordnungen an der Lösung aktiv zu beteiligen.