Gewerbesteuer : Messestand ist keine Immobilie
Gut zu wissen im Vorfeld der Interzoo: Die Mieten für Standflächen auf Messen dürfen deutschen Ausstellern von den Finanzbehörden nicht zum Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.
Gut zu wissen im Vorfeld der Interzoo: Die Mieten für Standflächen auf Messen dürfen deutschen Ausstellern von den Finanzbehörden nicht zum Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.