Zierfischtransportbeutel sind vom Verbot der Plastiktüten nicht betroffen
Eine Änderung des Verpackungsgesetzes verbietet es voraussichtlich ab Januar 2022, Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern in Verkehr zu bringen. Dünnere Plastiktüten, so genannte Hemdchen- oder Knotenbeutel, sind als Transportbeutel für stückweise verkauftes Obst und Gemüse weiterhin erlaubt, ebenso dickere Plastiktüten mit einer Wandstärke über 50 Mikrometern.
Eine Änderung des Verpackungsgesetzes verbietet es voraussichtlich ab Januar 2022, Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern in Verkehr zu bringen. Dünnere Plastiktüten, so genannte Hemdchen- oder Knotenbeutel, sind als Transportbeutel für stückweise verkauftes Obst und Gemüse weiterhin erlaubt, ebenso dickere Plastiktüten mit einer Wandstärke über 50 Mikrometern.