Urteil : Tierhaltung in der Eigentumswohnung
Das Amtsgericht Bonn hatte sich mit der Tierhaltung in einer Eigentumswohnung zu befassen. Anlass war ein Streit in einer Eigentümergemeinschaft über das Verbot der Haltung von Hunden.
Das Amtsgericht Bonn hatte sich mit der Tierhaltung in einer Eigentumswohnung zu befassen. Anlass war ein Streit in einer Eigentümergemeinschaft über das Verbot der Haltung von Hunden.