Beruflicher Umgang mit Tieren : Versicherung schützt bei Behandlungsfehlern
Alle, die beruflich mit Tieren umgehen, wie zum Beispiel Heimtierpfleger, sollten sich um eine, ihrem Berufsbild angepasste Haftpflichtversicherung bemühen. Denn Groomer haften für verursachte Schäden, wenn sie schuldhaft, in der Regel also fahrlässig gehandelt haben.
Alle, die beruflich mit Tieren umgehen, wie zum Beispiel Heimtierpfleger, sollten sich um eine, ihrem Berufsbild angepasste Haftpflichtversicherung bemühen. Denn Groomer haften für verursachte Schäden, wenn sie schuldhaft, in der Regel also fahrlässig gehandelt haben.