Wichtig für Messeaussteller : Standmiete wird nicht grundsätzlich dem Gewinn hinzugerechnet
Das Finanzgericht Gießen (Az.: 1 K 2717/17 G) hat der Klage eines Messeausstellers stattgegeben. Dieser hatte einen Messestand gemietet; das Finanzamt versuchte, diese zuvor abgesetzte Miete als „Mietzinsen für die Benutzung eines Anlagevermögens, das im Eigentum eines anderen steht“ dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen.
Das Finanzgericht Gießen (Az.: 1 K 2717/17 G) hat der Klage eines Messeausstellers stattgegeben. Dieser hatte einen Messestand gemietet; das Finanzamt versuchte, diese zuvor abgesetzte Miete als „Mietzinsen für die Benutzung eines Anlagevermögens, das im Eigentum eines anderen steht“ dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen.