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GWB-Novelle : HDE beklagt „wettbewerbsökonomische Fehlsteuerung“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet den am 1. Juli vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kartellrechts als „wettbewerbsökonomische Fehlsteuerung“.

„Der Gesetzgeber verzichtet im Bereich der Missbrauchsaufsicht abermals darauf, überfällige Reformen des Kartellrechts in Angriff zu nehmen. Stattdessen sollen Regelungen mit wettbewerbsbeschränkender Wirkung wie das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis oder das sogenannte ‚Anzapfverbot‘ weiter aufrechterhalten werden“, so HDE-Experte Peter Schröder. Beide Vorschriften konterkarierten den Wettbewerb und führten tendenziell im Ergebnis zu höheren Verbraucherpreisen.

Zusätzlich will das Wirtschaftsministerium die umstrittenen Regelungen in der Novelle entfristen und weiter verschärfen. „Der Gesetzentwurf soll offenbar einzelne Branchen wie die Landwirtschaft vor dem freien Wettbewerb schützen“, so Schröder. Den Landwirten aber nutze der Eingriff angesichts der Überproduktion und der schwachen internationalen Nachfrage nichts. Der Gesetzgeber müsse stattdessen die Vorteile des freien Wettbewerbs und seine wohlstandsschaffende Funktion in den Fokus nehmen. Dementsprechend sollten das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und das sogenannte „Anzapfverbot“ endlich abgeschafft werden.