Der allgemeine Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen Schulung mit vier mal 60 Minuten, die vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden muss. Der zweistündige Praxisteil ist innerhalb von zwölf Monaten ab Beginn der Haltung mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.
Der praktische Nachweis kann zum Beispiel über eine Begleitung durch einen Hundetrainer oder besuchte Kurse in Hundeschulen erfolgen. Die Prüfung soll zeigen, ob der Halter sich gefahrenfrei mit seinem Hund in der Umwelt bewegen kann und ob ein tiergerechter Umgang mit dem Hund vorliegt.
Verantwortung deutlich machen
Ziel ist es, Spontankäufe von Hunden zu vermeiden und die Verantwortung bei der Hundehaltung deutlich zu machen. Für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. So ist in Wien zusätzlich der verpflichtende Hundeführschein für Listenhunde in Kraft.
In Niederösterreich ist außerdem eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckungssumme pro Hund gesetzlich vorgeschrieben. In Oberösterreich gibt es neben der allgemeinen Sachkunde für große Hunde eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung.