Zum Inhalt springen

ZZF-Checkliste zur Selbstüberprüfung

Der ZZF-Arbeitskreis „Tierhaltung im Zoofachhandel“ hat eine Checkliste erarbeitet, mit der Zoofachhändler prüfen können, ob die Tierhaltung in ihrem Geschäft tierschutzgemäß ist.

Der ZZF-Arbeitskreis „Tierhaltung im Zoofachhandel“ hat eine Checkliste erarbeitet, mit der Zoofachhändler prüfen können, ob die Tierhaltung in ihrem Geschäft tierschutzgemäß ist. Dieses Qualitätsmanagement soll dabei helfen, im eigenen Zoofachhandel eine gleichbleibend tierschutzgerechte Tierpräsentation einzuführen und durchzuhalten.

Wie entstand die ZZF-Checkliste?

Bei der Erstellung der ZZF-Checkliste hat sich der Arbeitskreis unter anderem an den Mindestanforderungen für die Tierhaltung im Zoofachhandel der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) e.V. orientiert. Die TVT-Checklisten sind – ebenso wie die Mindestanforderungsgutachten des BMELV - nicht rechtsverbindlich, jedoch als Grundlage für die behördliche Überwachung von Zoofachgeschäften anerkannt.

Der ZZF empfiehlt seinen tierführenden Mitgliedsbetrieben, anhand der ZZF-Checkliste regelmäßig Selbstkontrollen der eigenen Geschäfte und Filialen durchzuführen. Eine kontinuierliche Kontrolle hilft, etwaige Mängel der Lebendtierpräsentation feststellen und im Nachgang möglichst beheben zu können.

Prüfung durch betriebsfremde Personen

Es wird ferner empfohlen, die freiwillige Selbstkontrolle von einer betriebsfremden Person wiederholen zu lassen, etwa von einem Mitarbeiter einer anderen Filiale, einem anderen Zoofachhändler, einem Tierarzt oder einer sonstigen sachkundigen Person.

Der ZZF verzichtet darauf, die Tierschutz-Initiative zur Verbesserung des Qualitätsstandards seiner Mitgliedsfirmen publizistisch besonders herauszustellen oder ein Zertifikat zu erteilen, weil die Nicht-Einhaltung selbst auferlegter oder verbandsinterner Qualitätsnormen, und sei diese nur geringfügig und/oder vorübergehend, von Gegnern der Heimtierhaltung und des Heimtierhandels erfahrungsgemäß gern für Angriffe in der Öffentlichkeit instrumentalisiert wird. Darüber hinaus dürfen Sie mit den TVT-Richtlinien als Mindestanforderungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht werben. Die ZZF-Checkliste ist nur für den internen Gebrauch zu verwenden.

So werben Sie mit der Tierschutz-Plakette

Sie dürfen jedoch in Ihrem eigenen Namen die besondere Qualität Ihrer Haltungsbedingungen oder regelmäßige Überprüfung Ihrer Tierverkaufsanlagen herausstellen. Zu ihrer Unterstützung hat der ZZF zwei verschiedene Tierschutz-Plaketten entwickelt. Auf der ersten Plakette wird nur damit geworben, dass Ihr Fachgeschäft einen tierschutzgerechten Umgang mit Heimtieren garantiert und fördert. Sollte eine dritte Person Ihre Tierhaltung regelmäßig überprüfen, empfiehlt es sich, die Plakette zusätzlich unterschreiben und stempeln zu lassen. Dafür verwenden Sie die Version mit Unterschriftsfeld.

Für Rückfragen zur Selbstüberprüfung steht Ihnen Jörg Turk, stellv. ZZF-Geschäftsführer, gerne zur Verfügung. Telefon 0611 447 553-12, turk@zzf.de

Download:

<media 12>Checkliste zur Selbstüberprüfung</media>